Bei Ihrem Kabelanschluss
ändert sich etwas!

Die ÄNDERUNGEN der GESETZLICHEN REGELUNGEN.
Das müssen Sie wissen!

Ab Juli 2024 kann der TV-Kabelanschluss nicht mehr durch die Vermieter oder Hausverwaltungen über die Nebenkosten der Miete abgerechnet werden. Mieter benötigen jetzt einen eigenen Kabelanschluss-Vertrag, um weiterhin wie gewohnt Fernsehen über Kabel empfangen zu können.

das BESTE FÜR IHREN Anschluss

Titelgrafik zum TV-Angebot

Kabelanschluss und mehr

Mit unserem Kabelanschluss haben Sie viele Möglichkeiten.

  • Mehr als 85 TV-Sender, inkl. über 40 in HD
  • Zahlreiche weitere Optionen zur Erweiterung der Sendervielfalt
  • Fernsehen schauen ohne zusätzliche Hardware
Laptop mit NET-Schriftzug

Internet pur

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  • Internet mit bis zu 1000 Mbit/s im Download und bis zu 80 Mbit/s im Upload
  • kein Breitbandkabelanschluss erforderlich
Internet, Telefonie und HDTV

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  • Telefonie-Flatrate ins deutsche Festnetz (ausgenommen Sonderrufnummern)
  • Zusatzpaket HD Basic inklusive

Die Umstellung des Kabelanschlusses in drei einfachen Schritten

Termin zur Umstellung des Kabelanschlusses erhalten

Kabelanschluss buchen und Kosten für den Anschluss in Höhe von 45,00 EUR sparen

Wie gewohnt weiterhin beste Unterhaltung genießen

HÄUFIGE FRAGEN ZUR ÄNDERUNG DER TV-Abrechnung

Schauen Sie einfach in Ihren Mietvertrag* oder in die letzte Nebenkostenabrechnung. Sind hier Kosten für einen TV-Kabelanschluss, Breitbandkabelanschluss o. Ä. aufgelistet, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Änderung der TV-Abrechnung betroffen. Den genauen Termin erhalten Sie von Ihrem Vermieter.

Um zukünftig weiterhin wie gewohnt fernsehen zu können und ggf. Ihr Internet- und Telefonprodukt der MDCC nutzen zu können, bedarf es eines separaten TV-Vertrages (Breitbandkabelanschluss).

* Mieter folgender Wohnungsunternehmen sind z.B. nicht betroffen:

  • WOBAU - Wohnungs­bau­gesell­schaft Magde­burg mbH
  • WG 1893 - Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaft von 1893 eG
  • WBG 1954 - Wohnungsbaugenossenschaft "Stadt Magdeburg von 1954" eG
  • WBG OVG - Wohnungsbaugenossenschaft Otto von Guericke eG
  • WGM 1995 - Wohnungsgenossenschaft Magdeburg 1995 eG
  • Die Stadtfelder Wohnungsgenossenschaft eG

Den genauen Umstellungstermin erhalten Sie gesondert von Ihrem Vermieter per Post zugestellt. Der Erlass der Anschlusskosten in Höhe von 45,00 EUR ist nur bei Buchung bis 14 Tage vor Ihrem geplanten Umstellungstermin möglich.

Die Umstellung hat keine Auswirkung auf Ihr TV-Programm. Buchen Sie einfach unseren Kabelanschluss und nutzen Sie Ihr Fernsehen wie gewohnt weiter.

Bisher waren die monatlichen Kosten für den Kabelanschluss ein Teil der Nebenkosten. Das Gesetz dazu hat sich allerdings geändert. Für den MDCC Kabelanschluss fallen monatliche Kosten an. Um die finanzielle Belastung jedoch geringer zu halten, berechnen wir Ihnen bei Vertragsabschluss keine einmaligen Anschlussgebühren in Höhe von 45,00 EUR.

In Ihrem Wohnhaus hat Ihre Hausverwaltung oder der Objekteigentümer sogenannte Sammelverträge (auch Mehrnutzerverträge genannt) mit MDCC für die TV-Versorgung abgeschlossen. Dadurch erfolgt die Abrechnung über ein Sammelinkasso-Verfahren. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für den MDCC-Breitbandkabelanschluss bisher bequem über Ihre Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung oder den Objekteigentümer bezahlen. Diese/r leitet das Geld dann gebündelt an MDCC weiter.

Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. Dezember 2021 wurde die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung gestrichen, um dem Verbraucher die Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der TV-Empfangsart zu gewähren. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Gesetzlich ist dies in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Wenn Sie keinen Kabelanschluss-Vertrag abschließen, dann können wir Ihnen kein Fernsehsignal mehr bereitstellen. Damit Sie weiterhin wie gewohnt Fernsehen können, benötigen Sie den Tarif zum Kabelanschluss.

Manchmal kann es nach dem Umstellungsdatum technisch möglich sein, dass das Fernsehsignal für kurze Zeit weiterhin in einigen Wohnungen empfangen wird. Das liegt daran, dass viele An- und Abschaltungen stattfinden und es dabei zu Verzögerungen kommen kann. Wenn Sie jedoch keinen gültigen Kabelanschluss haben, wird das Signal bald nach dem Umstellungsdatum abgeschaltet.

In Ihrem MDCC-NET-Vertrag ist bereits der Kabelanschluss enthalten. Aus diesem Grund haben wir einen monatlichen Rabatt von 9,00 EUR auf den Standardpreis gegeben. Nach der Umstellung können wir diesen Rabatt nicht mehr gewähren. Es wird der reguläre monatliche Grundpreis für das Produkt berechnet.

Sie benötigen zur weiteren Nutzung der Internet- und Telefoniedienstleistung einen MDCC Kabelanschluss. Wenn Sie diesen buchen, erlassen wir Ihnen die einmaligen Anschlusskosten in Höhe von 45,00 EUR. Beauftragen Sie keinen MDCC Kabelanschluss, entfällt die Nutzungsvoraussetzung für den genutzten Tarif. Eine Bereitstellung ist ab der Abschaltung des Breitbandkabelanschlusses dann nicht mehr möglich. MDCC ist dann leider gezwungen, den Telefon- oder Internetvertrag zu beenden.

Das spricht für MDCC

Online-Vorteil

Keine Anschlusskosten bei Buchung bis 14 Tage vor Umstellung. Am einfachsten ist der Abschluss online.

Vor-Ort-Service

Keine langen Wartenzeiten am Telefon und im Kundencenter Blauer Bock. Wir sind für Sie da!

Wunschtermin

Keine doppelten Kosten. Sie bestimmen, wann der Vertrag an Ihrem Anschluss beginnt.

Netzqualität

Nutzen Sie die Vorteile des Glasfaser-Koax-Netzes mit Geschwindigkeiten bis zu 1000 Mbit/s im Download.

Telefonische Beratung

Wir sind für Sie da! Sichern Sie sich eine persönliche Beratung zur Umstellung und zu einem passenden Tarif! Die Beratung ist kostenlos und auf Sie zugeschnitten.

0391 587 4444
Beratung zum TV-Angebot