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FÜR MAGDEBURG
Ein Kabel
alles drin
EINE STADT
EINE VERBINDUNG

Vertragsmodelle

Die Bedürfnisse der Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Hauseigentümer unterscheiden sich und jede Immobilie hat andere bauliche Voraussetzungen. Deshalb bieten wir verschiedenste Vertragsmodelle - individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Bei unseren Vertragsvarianten genießen Sie als Eigentümer und Ihre Hausbewohner stets die Vorteile des hochwertigen Breitbandkabelanschlusses.

Der Eigentümer gestattet MDCC, auf seinem Grund eine Breitbandverteilanlage zu errichten und zu betreiben. Dabei übernimmt MDCC sämtliche Investitionskosten und Dienstleistungen und kümmert sich um den Anschluss sowie um die Errichtung oder Modernisierung des Hausnetzes.

Ihre Vorteile:

  • keine Investitionskosten fürs Hausnetz (NE4)
  • Netzplanung / -bau durch Profis
  • Hausnetz abgestimmt auf Diensteangebot
  • Netzbetrieb durch Experten
  • keine Wartungs / -Instandhaltungskosten

Als Abrechnungsvarianten kann zwischen Einzelinkasso und Sammelinkasso gewählt werden.

Der Eigentümer kann bei dieser Vertragsvariante das Hausnetz (Netzebene 4) selbst errichten oder modernisieren. Er gestattet MDCC, auf seinem Grund eine Breitbandverteilanlage (Netzebene 3) zu errichten und überlässt sein Hausnetz sowie den Betrieb der Anlage MDCC. Somit stehen den Hausbewohnern alle multimedialen Dienste der MDCC zur Verfügung.

Ihre Vorteile:

  • Netzbetrieb durch Experten
  • Eigentum am Hausnetz (NE4)
  • Nutzung bestehender Hausnetze
  • keine Wartungskosten

Als Abrechnungsvarianten kann zwischen Einzelinkasso und Sammelinkasso gewählt werden.

Bei dieser Vertragsart liefert MDCC das Signal an einen Übergabepunkt. Der Vertragspartner ist hier der Betreiber der Hausanlage bzw. der Grundstückseigentümer.

Die Nutzung aller durch MDCC gebotenen multimedialen Dienste steht in Abhängigkeit der Hausanlage des Betreibers. Eine gemeinsame Prüfung der Anlage sowie der technischen Komponenten schafft Klarheit über das mögliche Dienstleistungsportfolio.

Der Nutzungsvertrag ist gemäß § 45a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) notwendig und gestattet der MDCC die Errichtung der für die Versorgung notwendigen technischen Anlagen in den jeweiligen Objekten.

Dieser Vertrag ist in der Regel zusätzlich zu einem Gestattungs- oder Signalliefervertrag abzuschließen.

Ihre Ansprechpartner

Wir sind für Sie da - telefonisch unter 0391 - 587 45 29 oder per Mail über .

Ralf Taschner

Ralf Taschner

Leiter Vertrieb Wohnungswirtschaft

Dirk Böhme

Dirk Böhme

Kundenberater / Vertrieb

Denise Seib

Denise Seib

Kundenberaterin / Vertrieb

Sebastian Günther

Sebastian Günther

Kundenberater / Vertrieb

Partner

Einzelinkasso:
Beim Einzelinkasso schließt MDCC Produktverträge direkt mit den Bewohnern für die TV-Versorgung ab. Darüber hinaus kann MDCC Verträge mit den Bewohnern für z. B. Telefon- und Internetanschlüsse abschließen.

Sammelinkasso:
Sammelinkasso reduziert Kosten für die Bewohner, denn hierbei wird mit dem Vermieter/Eigentümer eine Fernsehgrundversorgung für alle Bewohner vereinbart. Die vereinbarten Entgelte werden vom Vermieter/Eigentümer pauschal an MDCC bezahlt und über die Betriebskostenabrechnung auf alle Bewohner umgelegt.

Darüber hinaus kann MDCC Verträge mit den Bewohnern für z. B. Telefon- und Internetanschlüsse direkt abschließen.